§ 305 Inso-Verordnung
Wir, die Schuldnerhilfe 24 arbeiten zusammen mit:
Anwaltskanzlei Körner
Walter-Oehmichen-Str. 14
68519, Viernheim
Die Eignung, eine Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 Inso auszustellen, ergibt sich aus der Tätigkeit des RA, die Anwaltskanzlei Körner ist berechtigt über einen Beratungshilfeschein ihr Honorar abzurechnen.