§ 305 Inso-Verordnung

Wir, die Schuldnerhilfe 24 arbeiten zusammen mit:

Anwaltskanzlei Körner

Walter-Oehmichen-Str. 14

68519, Viernheim

 

Die Eignung, eine Bescheinigung über das Scheitern eines außergerichtlichen Einigungsversuches gemäß § 305 Abs. 1 Nr. 1 Inso auszustellen, ergibt sich aus der Tätigkeit des RA, die Anwaltskanzlei Körner ist berechtigt über einen Beratungshilfeschein ihr Honorar abzurechnen.